Die Sozialgerichtsbarkeit

Verfassungsrecht: Rentenversicherung / Eigentumsschutz

Art. 14 GG; §§ 58, 74 SGB VI i. d. F. des WFG

1. Der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann nicht entnommen werden, dass rentenrechtliche Anwartschaften allein aufgrund eines bestimmten Lebensalters des Versicherten (hier: Vollendung des 55. Lebensjahres) einen gesteigerten verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gegenüber wertmindernden Eingriffen durch den Gesetzgeber aufweisen.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996.

Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 27. Februar 2007 – 1 BvL 10/00 –
mit Anmerkung von Dr. Wolfgang Fichte, Richter am BSG, Kassel

Seiten 422 - 432

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2007.422