Rechtsprechung mit Anmerkungen
Unfallversicherung: Gesamtunternehmen / Unternehmeridentität
Michael Quabach
§§ 75, 77, 78, 100 SGG; §§ 121, 131, 136, 137 SGB VII
1. Bei der Ausgliederung eines Unternehmens ist zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelzuständigkeit der zuständige Unfallversicherungsträger wie bei einer Neugründung – nach Art und Gegenstand der ausgeübten Tätigkeit – zu bestimmen.
2. Ein Gesamtunternehmen setzt nicht die rechtliche Identität in der Person der Unternehmer voraus.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 2. 4. 2009 – B 2 U 20/07 R –
Anm. von Michael Quabach, Berlin
1. Bei der Ausgliederung eines Unternehmens ist zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelzuständigkeit der zuständige Unfallversicherungsträger wie bei einer Neugründung – nach Art und Gegenstand der ausgeübten Tätigkeit – zu bestimmen.
2. Ein Gesamtunternehmen setzt nicht die rechtliche Identität in der Person der Unternehmer voraus.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 2. 4. 2009 – B 2 U 20/07 R –
Anm. von Michael Quabach, Berlin
(Seite 177 - 183)
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