| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-03 |
Der nachfolgende Beitrag befasst sich, anknpfend an das Sprungwetten-Urteil des BSG vom 24.9.2025, mit dem Unfallversicherungsschutz fr nicht versicherte Unternehmer. Da das LSG nicht auf 105 Abs. 2 SGB VII eingegangen war und es deshalb an den fr eine abschlieende Entscheidung notwendigen Sachverhaltsfeststellungen fehlte, hat das BSG den Fall zurckverwiesen.
12a Satz 3 SGB II suspendiert fr die Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026 die Pflicht, eine Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres (ggf. mit entsprechenden Rentenabschlgen) in Anspruch zu nehmen, um den Brgergeldbezug zu vermeiden. Fr die Personen, die sich in der Alterskohorte vom 63. Lebensjahr bis zum individuellen Regelrenteneintrittsalter befindet, bringt das eine finanzielle Erleichterung, da sie nicht mehr wegen einer berschaubaren Zeitspanne der vorzeitigen Altersverrentung lebzeitige Rentenabschlge in Kauf nehmen mssen.
Whrend sich Teil I mit dem gesetzlichen Fundament des Internationalen Sozialen Entschdigungsrechts sowie einzelnen Entschdigungstatbestnden befasste, behandelt Teil II nun Fragen des Leistungsexports, des Verwaltungsverfahrens sowie des Prozessrechts.
Eine Entscheidung des LSG Hamburg zeigt erneut die Schwierigkeiten der Schiedsstellen nach 76 SGB XI bei der rechtssicheren Bestimmung des Zuschlags fr das Unternehmerrisiko in Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung des BSG.
bersicht ber die jngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 7. Senats vom 16.7.2025 B 7 AS 19/24 R ECLI:DE:BSG:2025:160725UB7AS1924R0
Anmerkung von Prof. Dr. Rainer Vor, Leipzig
BSG, Urteil des 2. Senats vom 24.9.2025 B 2 U 12/23 R ECLI:DE:BSG:2025:240925UB2U1223R0
Anmerkung von Prof. Dr. Minou Banafsche, Kassel
BSG, Urteil des 2. Senats vom 24.9.2025 B 2 U 13/23 R ECLI:DE:BSG:2025:240925UB2U1323R0
Anmerkung von Prof. Dr. Wolfgang Rmer und Prof. Dr. Eric Zimmermann, Bad Hersfeld
Die Tagung erffneten die Prsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch und die Vorsitzende des Vorstands des Deutschen Sozialrechtsverbands e. V. Prof. Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am BSG a. D.
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