Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2006 » 3) § 51 SGG; § 17a GVG

3) § 51 SGG; § 17a GVG

In Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für die ab 1. 1. 2005 anhängig werdenden Rechtsstreitigkeiten auch dann zuständig, wenn noch das bis zum 31. 12. 2004 geltende Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anwendbar ist.

(Beschluss des 9. Senats des BSG vom 13. 10. 2005 – B 9b SF 4/05 R)

Seiten 178 - 183

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.03.2006.178

Ihr Zugang zur "Die Sozialgerichtsbarkeit"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 9,95 *) PDF | 6 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: