Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2010 » Arbeitslosenversicherung: Außerbetriebliche Berufsausbildung / Bemessungsentgelt

Arbeitslosenversicherung: Außerbetriebliche Berufsausbildung / Bemessungsentgelt

§ 132 SGB III

Nach einer außerbetriebliche Ausbildung mit bloßem Bezug von Ausbildungsgeld ist hinsichtlich der fiktiven Bemessung des Arbeitsentgelts von der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung auszugehen.

Urteil des 11. Senats des BSG vom 3. 12. 2009 – B 11 AL 42/09 R –

Anmerkung von Dr. Philipp S. Fischinger, Regensburg

Seiten 494 - 500

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.08.2010.494

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