Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2006 » Aufsichtsrecht: Fortsetzungsfeststellungklage / Outsourcing von Aufgaben / Vermögensanlage

Aufsichtsrecht: Fortsetzungsfeststellungklage / Outsourcing von Aufgaben / Vermögensanlage

§ 131 SGG; §§ 85, 87 SGB IV

Der Übergang von einer Anfechtungs- zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist im Revisionsverfahren zulässig, wenn um die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Auflage der Aufsichtsbehörde gestritten wird.

Das Verlangen des Bundesversicherungsamtes von einer Berufsgenossenschaft, eine Kontrolle der Geschäfts- und Rechnungsprüfung einer von der Berufsgenossenschaft gegründeten GmbH zu ermöglichen, ist rechtmäßig.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 16. 11. 2005 – B 2 U 14/04 R –
mit Anmerkung von Dr. Fred Schneider, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

Seiten 630 - 635

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.10.2006.630

Ihr Zugang zur "Die Sozialgerichtsbarkeit"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 9,95 *) PDF | 6 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: