Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2011 » Der Pharmarabatt nach § 130a SGB V (Teil I)

Der Pharmarabatt nach § 130a SGB V (Teil I)

Mit Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 24. 7. 2010 (BGBl. I S. 983 ff.) hat der Gesetzgeber für eine Neuregelung der Herstellerrabatte im SGB V gesorgt. Der Aufsatz ist um eine systematische Darstellung der Regelungen unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung bemüht und greift in diesem Rahmen auch aktuelle Fragen des Vergaberechts auf. Der hier abgedruckte Teil I beschäftigt sich mit den Problemkreisen der Abschlagsregelungen, insb. auf Generika und den Preiserhöhungen. Das AMNOG und insbesondere § 130b SGB V konnten bei der Abfassung des Aufsatzes nicht mehr berücksichtigt werden.

Seiten 316 - 321

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.06.2011.316

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