Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2006 » Die Beteiligung von Apotheken an integrierter Versorgung

Die Beteiligung von Apotheken an integrierter Versorgung

Im Wettbewerb um Versicherte setzen Krankenkassen zunehmend auf Verträge über integrierte Versorgungsformen. Diese können die Krankenversorgung verbessern, sich finanziell lohnen und die Mitgliederwerbung erleichtern. An solchen Verträgen beteiligen sich immer mehr Apotheken, da Arzneimittel bei der Krankenversorgung fast immer benötigt werden. Hierbei ergeben sich aber eine Reihe juristischer Fragen, die sich bei anderen Leistungserbringern nicht stellen. Denn für die Apotheken enthält das SGB V einige oft übersehene Besonderheiten, insbesondere zur Ausschreibungspflicht und zur Frage, inwieweit von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden darf.

Seiten 710 - 719

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.12.2006.710

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 16,95 *) PDF | 10 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse: