Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2011 » Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Der Beitrag behandelt wesentliche Rechtsfragen der am 1. 1. 2011 in Kraft getretenen Regelungen zur gemeinsamen Einrichtung als nunmehr maßgeblicher Organisationsform der Grundsicherungsbehörde, die die bisherigen ARGEN abgelöst hat.

Seiten 131 - 139

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.03.2011.131

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