Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2007 » Die Mitwirkung des Arbeitsuchenden bei der Sachverhaltsaufklärung

Die Mitwirkung des Arbeitsuchenden bei der Sachverhaltsaufklärung

– Zur rechtlichen Zulässigkeit des Hausbesuchs und der Anforderung von Kontoauszügen durch den SGB-II-Träger –

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) setzen die Hilfebedürftigkeit des Arbeitsuchenden voraus (§ 9 SGB II). Um diese festzustellen, fordern die SGB-II-Träger die Arbeitsuchenden häufig dazu auf, Kontoauszüge vorzulegen. Wohnt der Arbeitsuchende nicht allein, werden in der Praxis zudem Hausbesuche durchgeführt. Diese Verwaltungspraxis wirft mehrere Fragen auf: Ist der Arbeitsuchende verpflichtet, einen Hausbesuch zu dulden? Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn er dies verweigert oder Kontoauszüge nicht vorlegt? Darf der SGB-II-Träger die Leistung daraufhin versagen oder muss er weiter ermitteln? Wer trägt die Beweislast für das Vorliegen (bzw. Fehlen) einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II)? Diese Fragen werden kontrovers diskutiert – Anlass, sich näher mit ihnen auseinanderzusetzen.

Seiten 336 - 341

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.06.2007.336

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