Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein neues Regelungsinstrument innerhalb des SGB V mit ungewohnter rechtsdogmatischer Einbettung. Ziel ist, die medizinischen Modalitäten der letzten Lebensphase mit dem Patientenwillen in Einklang zu bringen: Das sog. Advance Care Planning. Worum also geht es der Sache nach und wo liegen die rechtlichen Probleme?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-06 |
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