DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-30 |
Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter des für das Sozialhilferecht zuständigen 8. Senats des Bundessozialgerichts, hat in seinem Beitrag die Rechtsprechung seines Senats erläutert, die in Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Leistungserbringer erstmals einen eigenen Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger einräumt. Dieser Zahlungsanspruch wird aus einem Schuldbeitritt hergeleitet, den der Sozialhilfeträger zugleich mit der Leistungsbewilligung gegenüber dem Hilfeempfänger erklärt.
Die Versorgung mit Hilfsmitteln steht unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Qualität. An vielen Stellen hat der Gesetzgeber ein weiteres, gleichberechtigtes Versorgungskriterium berücksichtigt: Die wohnortnahe Versorgung. Nur sie gewährleistet, dass der Patient auch die Versorgung geltend macht und erhält, auf die er einen Anspruch hat.
Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz werden die Vergütungen und Gebühren in den Justizkostengesetzen angehoben und strukturelle Änderungen in der anwaltlichen Vergütung in Verfahren nach § 183 SGG vorgenommen.
Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, ob – und ggf. unter welchen Voraussetzungen – die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch in Fällen möglich ist, in denen der belastende Verwaltungsakt aufgrund Ablaufs der Klagefrist bestandskräftig geworden ist.
Gewöhnlicher Aufenthalt / Entgeltpunkte
§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I; Art. 6 § 4 Abs. 6 FANG
Urteil des 13. Senats des BSG vom 31. 10. 2012 – B 13 R 1/12 R
– Anmerkung von Werner Lilge, Berlin
Auskunftsanspruch / Klageart
§ 83 SGB X; § 54 Abs. 1, 5 SGG
Urteil des 1. Senats des BSG vom 13. 11. 2012 – B 1 KR 13/12 R
– Anmerkung von Eva-Maria Paulus, Berlin
§§ 22 Abs. 1, 41 SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG vom 29. 11. 2012 – B 14 AS 36/12
R – Anmerkung von Dr. Roland Derksen, Neuenhagen
Art. 6 GG; § 7 Abs. 1, § 8 SGB II; § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I; FreizügG/ EU,
Urteil des 14. Senats des BSG vom 30. 1. 2013 - B 4 AS 54/12 R
- Anmerkung von Johannes Greiser, Osnabrück und Dr. Tobias Kador, Düsseldorf
Höfling, Transplantationsgesetz – Kommentar Herausgegeben von Prof. Dr. iur. Wolfram Höfling, M. A., Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: