DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-04 |
Der Aufsatz zieht eine Bilanz der Rechtsprobleme rund um das persönliche Budget und bildet zugleich den Rahmen, die hierbei gewonnenen Erkenntnisse auch teils kritisch zu hinterfragen.
Das Bonner Grundgesetz enthält die Summe der historischen Erfahrungen und Einsichten Deutschlands, woraus auch die besondere Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für Fragen der Existenzsicherung und der Verteilung folgt. Die Frage ist, ob man sich dieses Wächteramts in Karlsruhe heute immer noch bewusst ist.
Kaum eine Regelung beeinflusst die Organisation der Gerichte so stark wie die Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Gleichzeitig entfaltet dieses Recht aufgrund seiner bemerkenswert weiten Interpretation enorme Bedeutung für den gerichtlichen Rechtsschutz der Beteiligten. Der Beitrag will anhand des Sozialgerichtsprozesses die Dogmatik dieser Garantie beleuchten und die Folgen eines Entzuges aufzeigen.
Die Debatte um Behandlungsabbrüche und Sterbehilfe hat auch eine unfallversicherungsrechtliche Seite. Es stellt sich die Frage, in welchen Fällen § 101 Abs. 1 SGB VII Leistungsansprüche ausschließt, wobei der vom BSG verfolgte Ansatz einer teleologischen Reduktion wegen des schwer zu definierenden Schutzzwecks der Norm kritisch beleuchtet wird.
§ 1 OEG; §§ 54, 55 SGG
Urteil des 9. Senats des BSG vom 16.12.2014 – B 9 V 1/13 R
Anmerkung von Prof. Dr. Carsten Wendtland, Mühlheim am Main
§ 11 SGB II a. F.; § 2 Abs. 2 Alg II-V a. F.; § 11b SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG v. 17.7.2014 – B 14 AS 25/13 R
Anmerkung von Prof. Dr. jur. Jens Löcher, Wiesbaden
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V
Urteil des 12. Senats des BSG vom 15.10.2014 – B 12 KR 17/12 R
Anmerkung von Jana Schäfer-Kuczynski, Frankfurt / Main
§§ 8, 63 ff., 101 SGB VII; § 1901a BGB; Art. 1 GG
Urteil des 2. Senats des BSG vom 4.12.2014 – B 2 U 18/13 R
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Gero Bartsch, Bayreuth / Lars Hillmann, Bayreuth, abgedruckt in diesem Heft S. 669 ff.
Das „FORUM berufundfamilie“ beschäftigte sich erstmals am 3. März 2015 im Blick auf die fortschreitende demografische Entwicklung mit dem Thema „Pflegebedürftig, was tun?“ Unter der Moderation von Richterin am BSG Dr. Ursula Waßer beschäftigten sich Dr. Britta Wiegand, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BSG und Pflegefachkraft Julia Hirsch von der AWO mobil Kassel mit dem Spagat, berufstätig zu sein und gleichzeitig Familienaufgaben bewältigen zu müssen, wenn z. B. das Kind krank ist oder pflegebedürftige Angehörige betreut werden müssen.
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