Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2008 » Gerichtsverfahren: Auslegung / Schriftsatz

Gerichtsverfahren: Auslegung / Schriftsatz

§ 151 SGG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 133 BGB

Zur Auslegung eines ein Berichtigungsbegehren enthaltenden Schriftsatzes als Berufung.

Beschluss des 11. Senats des BSG vom 28. 11. 2007 – B 11a/7a AL 34/07 B –

Anmerkung von Jörg Littmann, RiLSG Schleswig-Holstein, Schleswig

Seiten 675 - 678

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.11.2008.675

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