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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Warmwasseraufbereitung

§§ 7, 9, 20, 22 SGB II

Die Kosten der Warmwasserbereitung sind seit dem 1. 1. 2005 mit einem Anteil von 6,22 Euro in der Regelleistung (345 Euro) enthalten und daher maximal in dieser Höhe von den Kosten für Heizung in Abzug zu bringen.

Urteil des BSG vom 27. 2. 2008 – B 14/11b AS 15/07 R –

Anmerkung von Vorsitzender Richter am LSG Martin Schöler, Hess. LSG Darmstadt

Seiten 239 - 246

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.04.2009.239

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