Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2008 » Krankenversicherung: Veröffentlichung / Vorstandsvergütung

Krankenversicherung: Veröffentlichung / Vorstandsvergütung

§§ 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV

Die gesetzliche Pflicht der Krankenkassen, die Höhe der Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen, steht mit Verfassungsrecht und Europarecht in Einklang.

Urteil des 1. Senats des BSG vom 14. 2. 2007 – B 1 A 3/06 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Universität Hamburg

Seiten 97 - 106

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.02.2008.097

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