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Künstlersozialversicherung: Abgabepflicht / Ausland / Internationales Sozialrecht

§§ 24, 25 KSVG

An ausländische Künstler gezahlte Honorare eines deutschen Kunst verwertenden Unternehmens für im Ausland erbrachte künstlerische Leistungen, deren Verwertung in Deutschland nicht möglich ist (hier: von einer deutschen Gastspieldirektion organisierte Aufführungen des Russischen Nationalballetts in Italien), unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe.

Urteil des 3. Senats des BSG vom 18. 9. 2008 – B 3 KS 4/07 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena

Seiten 609 - 614

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.10.2009.609

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