Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2006 » Rentenbeginn erst mit 67

Rentenbeginn erst mit 67

Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach wie vor als „erste Säule“ der Altersvorsorge unentbehrlich ist, bleibt – neben überzeugenden Perspektiven für die Gesundheitspolitik – ein Schwerpunktthema. Wie prekär gegenwärtig die Situation ist, wurde zum Auftakt eines Presseseminars der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) in Würzburg klar: Erstmals mussten die Rentenversicherungsträger einen Kredit in Höhe von knapp einer Milliarden € vom Bund in Anspruch nehmen, um die Dezember-Renten rechtzeitig auszahlen zu können. Die primär durch Beiträge der aktiv Tätigen im Umlageverfahren finanzierte Rentenversicherung hängt also weiterhin „am Tropf“. Sie ist als Folge von sogenannten Fremdleistungen (u.a. für den Familienlastenausgleich und den Aufbau der Rentenkassen Ost) sowie jahrelanger Wirtschaftsflaute und dadurch ausgelöster Arbeitslosigkeit auch künftig auf Zuschüsse aus Steuermitteln angewiesen.

Seiten 67 - 68

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.01.2006.067

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