Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2008 » Solidarität – ein Rechtsbegriff?

Solidarität – ein Rechtsbegriff?

Die Begriffe „Solidaritätsprinzip“ oder „solidarisch“ sind ubiquitär. Sie dürfen in keiner Regierungserklärung, keiner Weihnachts- oder Neujahrsansprache fehlen. Solidaritätserwägungen sind jedenfalls im Sozialrecht, vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein verbreitetes Argumentationsmuster des Gesetzgebers wie auch der Gerichte. Sind Solidaritätsbestrebungen der Politik allerdings Gesetz geworden, fällt es dem Bürger oft schwer, darin eine Wohltat zu erkennen, denn gesetzlich verordnete Solidarität kostet den Bürger in aller Regel Geld. Nachfolgend soll dem Begriff der „Solidarität“ im Alltag und seiner Ausprägung im Recht nachgegangen werden.

Seiten 565 - 569

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.10.2008.565

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