Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2009 » Unterstützte Beschäftigung – ein neuer Leistungstatbestand des Rechts der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 38a SGB IX)

Unterstützte Beschäftigung – ein neuer Leistungstatbestand des Rechts der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 38a SGB IX)

Unterstützte Beschäftigung ist ein neuer Leistungstatbestand in § 38a SGB IX, auf den Leistungsgesetze des Rechts der Teilhabe am Arbeitsleben verweisen. Er eröffnet besonders betroffenen behinderten Menschen, insbesondere denjenigen die bislang typischerweise als werkstattbedürftig eingestuft wurden, die Chance auf Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie erhalten die notwendige individuelle Unterstützung, um dauerhaft erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können.

Seiten 61 - 67

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.02.2009.061

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