Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2012 » Verwaltungsverfahren: Rücknahme Verwaltungsakt / SGB II-Leistung

Verwaltungsverfahren: Rücknahme Verwaltungsakt / SGB II-Leistung

§ 40 SGB II; § 330 SGB III; § 44 SGB X

Die zeitliche Beschränkung einer Rücknahme rechtswidrig belastender Verwaltungsakte über SGB II-Leistungen mit Wirkung für die Vergangenheit (in entsprechender Anwendung des § 330 SGB III) setzt auch für die Leistungsbereiche der kommunalen Träger eine abweichende bundeseinheitliche Verwaltungspraxis voraus.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 15. 12. 2010 – B 14 AS 61/09 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGb.02.2012.106

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