Bereits 40 Jahre sind vergangen, seitdem am 1. Juli 1977 das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – in Kraft getreten ist. Während in den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I), dem ersten fertigen Teilstück des umfangreichen Gesetzesvorhabens Sozialgesetzbuch die Vorschriften aufgenommen wurden, die für alle Sozialleistungsbereiche Bedeutung haben, bestehen innerhalb des Bereichs Sozialversicherung zusätzliche Gemeinsamkeiten der verschiedenen Versicherungszweige. Diese Gemeinsamkeiten sollten im zweiten Teilstück, dem SGB IV, als verbindende „Klammer“ für die einzelnen Versicherungszweige zusammengefasst werden. Der Beitrag blickt zurück auf die Entstehung des Gesetzeswerks und liefert einen Überblick über den Inhalt der aktuellen Fassung des SGB IV.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-10 |
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