Der Gesetzgeber hat mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2012, S. 2783) zum 1. Januar 2013 die Regelungen über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) geändert. Der neue Wortlaut einiger Vorschriften hat teilweise erhebliche Auswirkungen, die nachfolgend dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-05 |
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