Der nachfolgende Aufsatz befasst sich mit der Abgrenzungsproblematik zwischen Sozialhilfe (SGB XII) und Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in Bezug auf die Kostenträgerschaft von Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit autistischen Behinderungen (Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Autismus) unter Berücksichtigung neuerer medizinischer Erkenntnisse und der aktuellen Entwicklung von Rechtsprechung und Aktivitäten des Gesetzgebers. Es wird dafür plädiert, dass der Begriff der Mehrfachbehinderung, der auf autistische Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene zutrifft, in die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 410 - 414
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