§§ 131 Abs. 2, 133 Abs. 4 SGB III; § 10 ATZG
1. Das Altersteilzeitgesetz enthält dem SGB III vorgehende Regelungen zur Bemessung des Arbeitslosengeldes; danach erhöht sich bei nicht altersrentenberechtigten Arbeitslosen nach Zeiten der Altersteilzeit das dem Arbeitslosengeld zu Grunde zu legende Entgelt bis zu dem Betrag, der ohne die Altersteilzeit zu Grunde zu legen wäre.
2. Altersrentenberechtigt ist auch der Arbeitslose, der nur eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen erhalten könnte.
3. Bei vor dem 1. 1. 2002 als Stammrecht entstandenen Ansprüchen altersrentenberechtigter Arbeitsloser auf Arbeitslosengeld bleiben die Zeiten der Altersteilzeit für die Bemessung des Arbeitslosengeldes außer Betracht.
Urteil des 7. Senats des BSG vom 15. Dezember 2005 – B 7a AL 30/05 R –
mit Anmerkung von Dr. Astrid Wallrabenstein, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Professur für öffentliches Recht I, Justus-Liebig-Universität Gießen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-23 |
Seiten 682 - 689
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