§ 17a GVG; § 51 SGG; §§ 84 ff. SGB III; §§ 7 ff. AZWV
Klagt ein Maßnahmeträger gegen eine Zertifizierungsstelle auf Zulassung einer Maßnahme, ist hierfür die Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
Beschluss des 11. Senats des BSG vom 3. 8. 2011 – B 11 SF 1/10 R –
Anmerkung von Michael Wolff-Dellen, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: