§ 144 SGB III; § 613a BGB
1. Der Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Teilbetriebsübergang stellt kein Lösen des Beschäftigungsverhältnisses dar.
2. An der Rechtsprechung, dass ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag nur besteht, wenn dem Arbeitnehmer anderenfalls objektiv rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre, wird festgehalten (Anschluss an und Weiterführung von BSG vom 12. 7. 2006 – B 11a AL 47/05 R = BSGE 97, 1 = SozR 4- 4300 § 144 Nr. 13).
Urteil des 11. Senats des BSG vom 8. 7. 2009 – B 11 AL 17/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-09 |
Seiten 361 - 366
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