Die lange Geschichte der Befassung des BSG mit der Frage der Beitragsentlastung von Eltern in der Sozialversicherung lässt sich als eine Geschichte der Obstruktion lesen: Es ist nun schon das dritte Mal, dass der 12. Senat des BSG eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG für nicht erforderlich hält, mit der das BVerfG die Gelegenheit erhalten würde, die Übertragung seiner Grundsätze aus seiner Entscheidung zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 auch für die anderen Sozialversicherungszweige zu überprüfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-06 |
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