Seit einigen Jahren wird verstärkt darüber diskutiert, ob das Vergaberecht auch beim Einkauf von medizinischen Leistungen durch die Krankenkassen anwendbar ist. Nach Auffassung der Autoren greifen die Verdingungsordnungen (VOL/A und VOF) hier nicht ein. Gleichwohl ist der aus Art. 3 Abs. 1 GG erwachsende vergaberechtliche Mindeststandard zu beachten, unabhängig davon, ob das SGB V im Einzelfall eine nichtförmliche Ausschreibungspflicht ausdrücklich vorsieht. Solche speziellen Regelungen greifen vor allem bei einigen besonderen Versorgungsformen ein. Zur praktischen Erleichterung für die Krankenkassen ist es zulässig, sich bei der Ausschreibung an die Vorschriften der Verdingungsordnungen anzulehnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-12 |
Seiten 645 - 653
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