§§ 7, 14, 28d, 28e, 28p SGB IV; § 37 HambJAG
Zusätzliche Vergütungen, die Rechtsreferendaren von einer die Stationsausbildung durchführenden Rechtsanwaltskanzlei freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt werden, sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt des Vorbereitungsdienstes, wenn ihnen keine hiervon abgrenzbare Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in der Kanzlei zugrunde liegt.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 31.3.2015 – B 12 R 1/13 R –
Anmerkung von Katja Meyerhoff, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-04 |
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