Nachfolgend werden die Überlegungen von Teil I dieses Beitrages fortgeführt. Aus einem weiteren Blickwinkel wird dargelegt, dass arbeitsrechtlich inspirierte Überlegungen keinen Ertrag für die sozialversicherungsrechtliche Entscheidung bringen; sie sind zudem normativ nicht zwingend. Schließlich wird gezeigt, dass die in der Rechtsprechung beständig in Bezug genommene „Typus-Ideologie“ keine Hilfe bei der Lösung der hier diskutierten Problematik bietet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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