Der erkennende Senat des Bayerischen LSG hatte sich in seiner Entscheidung auch mit einigen Aspekten der Aufklärung von medizinischen Sachverhalten zu befassen. Als „Keywords“ sind dabei zu nennen: Beschwerdenvalidierungstests, Leistungstests, Antwortverzerrungen, bewusstseinsnahe Einschränkung der Leistungsmotivation, Medikamentenspiegel, Aggravation, Compliance und willentliche Überwindung psychischer Störungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-31 |
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