Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode sieht eine Stärkung der „betrieblichen Altersvorsorge“ vor und das Ende 2016 von der Bundesregierung vorgelegte (BT-Drucks. 18/11286) und am 7. Juli 2017 im Bundesrat beschlossene „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ will diese Verpflichtung einlösen. Der folgende Beitrag versucht eine kritische Bilanz. Bereits die Zielsetzungen, die sich hinter der Chiffre einer Stärkung von Betriebsrenten verbergen, sind unklar. Die konkreten Reformmaßnahmen scheinen zudem eher punktuellen Forderungen der Interessenvertreter für betriebliche Altersversorgung zu entsprechen als konzeptionell durchdacht zu sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-31 |
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