Ausgehend vom Schema des Unfallsenats des BSG zur Prüfung von Versicherungsfällen nach dem SGB VII führt der Beitrag zunächst abstrakt in das einschlägige Beweisrecht ein. Anhand dreier Fallgruppen zu Sturzunfällen namentlich in etwaigem Zusammenhang mit Epilepsie sondiert er dann, welche unterschiedlichen Beweismaße wann heranzuziehen sind und wen im Einzelnen die objektive Beweislast trifft. Der Beitrag dient der Lehre und soll zugleich in Auseinandersetzung mit der Judikatur die rechtliche Dogmatik schärfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: