Der Nachweis des originären Schadensersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers nach § 110 Abs. 1 SGB VII ist mit einem erhöhten Substanziierungsaufwand verbunden, da der Anspruch auf den fiktiven zivilrechtlichen Schaden des Geschädigten begrenzt ist. Diese Neuregelung des § 110 Abs. 1 SGB VII bedeutet aber auch, dass der Sozialversicherungsträger auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten zurückgreifen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: