Aufgrund der erheblichen Belastungen der Sozialgerichte ist das SGG zum 1. April 2008 geändert worden, um sie zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen. Die einzelnen Gesetzesänderungen werden dargestellt und ihre Auswirkungen auf das sozialgerichtliche Verfahren aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-13 |
Seiten 267 - 272
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