Seit mehr als 16 Jahren ist die Existenzsicherung für Asylbewerber und vollziehbar ausreisepflichtige Personen sowie deren Familienangehörige abschließend im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Art und Umfang der dort vorgesehenen Leistungen sind seit dessen Inkrafttreten im Wesentlichen unverändert geblieben – auch die Sätze der Regelleistungen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) fordert indes, dass Regelsätze nachweislich bedarfsdeckend sein müssen. Diese Aussage bietet daher Anlass, die Leistungen nach dem AsylbLG einer Prüfung zu unterziehen. Dem BVerfG ist diese Frage inzwischen zur Entscheidung vorgelegt worden (LSG NRW, Beschluss v. 26. 7. 2010 – L 20 AY 13/09).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-12 |
Seiten 565 - 574
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: