Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein gesetzlicher Regelungsauftrag aus der Gesundheitsreform 2007 zur Regelung der Insolvenz von Krankenkassen umgesetzt worden. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist der Gesetzentwurf um eine Vielzahl von vor allem leistungsrechtlichen Regelungen ergänzt worden, die mit dem eigentlichen Regelungsauftrag aus § 171b SGB V in keinem Zusammenhang stehen. Die Mehrheit dieser Regelungen ist bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, während die eigentlichen Kerninhalte zur Umsetzung des § 171b SGB V überwiegend erst zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Im Folgenden soll ein systematischer Überblick über die Umsetzung des Regelungsauftrages aus § 171b SGB V und die dahinter stehenden Probleme im Zusammenhang mit der Herstellung der Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen gegeben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-10 |
Seiten 126 - 131
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