Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber auf bestimmte Vorgänge im deutschen „Gesundheitskonzern“ reagiert, bei denen mit Selbstverwaltungsrecht ausgestattete Einrichtungen die ihnen gewährten Freiräume in sachfremder Weise genutzt haben. Die staatliche Aufsicht über die betreffenden Institutionen und Organe hat sich sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prävention als auch in der Reaktion auf diese Vorkommnisse als ineffektiv erwiesen. Der Gesetzgeber hat daraufhin Ergänzungen der bisherigen Regelungen vorgenommen, nicht nur bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, sondern auch beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (sowie auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss). Diese neuen Regelungen geben Anlass zur Frage, wie es um die Selbstverwaltung im SGB V bestellt ist. Beispielhaft sollen in diesem Beitrag die Wirkungen der neuen Regelungen auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen dargestellt werden, und zwar in einer Weise, bei der das Prinzip der Selbstverwaltung analysierend betrachtet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-04 |
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