Das Rentensystem enthält seit seinem Bestehen zwei Ziele zugleich: Die Armutsvermeidung und die Statussicherung. Welches der beiden Ziele soll künftig prioritär verfolgt werden? Und welche Vorstellung von Gerechtigkeit soll mit der „Rente als Lohnersatz“ in Abgrenzung zur vorleistungsunabhängigen und bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherung im Alter verknüpft sein?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-05 |
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