Während sich der erste Teil (SGb 2010, S. 501 ff.) dieses Beitrags im Wesentlichen mit dem Datenschutz im Kernbereich des sozialgerichtlichen Verfahrens befasste, beleuchtet nun der zweite Teil zum einen die datenschutzrechtlichen Aspekte bei sozialrichterlicher Tätigkeit außerhalb des eigentlichen Prozesses, z. B. bezüglich des Umgangs mit Akteneinsichtsgesuchen Dritter nach Verfahrensende und der Zulässigkeit von (Initiativ-)Übermittlungen von Daten an Polizeibehörden, Arbeitgeber oder Presseorgane. Zum anderen werden die Datenschutzerfordernisse innerhalb desselben Gerichts sowie die Folgen von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf Beweisverwertungsverbote sowie eine eventuelle Befangenheit des Richters behandelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-12 |
Seiten 575 - 581
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