Bis zur Entscheidung BVerwGE 1, 159 war allgemein anerkannt, dass der Hilfsbedürftige keinen Anspruch auf Unterstützung hatte. Dieses Urteil ist durch § 4 BSHG und § 17 SGB XII umgesetzt worden. Die damit eingeleitete Subjektivierung des Sozialhilferechts ist von der Dogmatik vielfach noch nicht zufriedenstellend verarbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-10 |
Seiten 61 - 64
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