Die UN-BRK eröffnet in Art. 9 und Art. 20 die grundsätzliche Möglichkeit der Nutzung tierischer Hilfen. Während Blindenführhunde im Bereich des Hilfsmittelrechts einen festen Platz haben, ist die Beurteilung bei Assistenzhunden teilweise unklar. Angesichts rechtlicher Reformen im Bereich des Teilhaberechts und einem erhöhten Bedarf an tierischen Hilfsmitteln soll hier ein erster Blick auf die Übernahmefähigkeit von Assistenzhunden geworfen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: