Wer die Konstitution, Stellung und die Kompetenzen des Geschäftsführers als Leiter des Jobcenters genauer ermitteln will, sieht sich einem relativ undurchsichtigen Zusammenwirken unterschiedlicher Organisationsregelungen des Gesetzes ausgesetzt. Der Beitrag versucht vor diesem Hintergrund, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-06 |
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