Bei mehreren Behinderungen ist ein Gesamtgrad der Behinderung (Gesamt-GdB) zu bilden. Dabei hat das Bundessozialgericht (BSG) unter Zugrundelegung der bis Ende 2008 geltenden „ Anhaltspunkte" der Versorgungsverwaltung einen gerichtlich nicht nachprüfbaren Entscheidungsspielraum zugebilligt. Ob diese Rechtsprechung nach der Verrechtlichung der Grundsätze für die Feststellung des Gesamt-GdB noch aufrechterhalten werden kann, wird im nachstehenden Beitrag erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-08 |
Seiten 625 - 629
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