Im Umgang mit dem Sozialstaatsprinzip hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine differenzierte Dogmatik entwickelt, um die grundlegenden Parameter jeder erfolgreichen Verfassungspflege – Stabilität, Zukunftsoffenheit und Vielfaltssicherung – in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Während das Sozialstaatsprinzip erstens als sozialer Regelungsauftrag an den Gesetzgeber fungiert, gelangt es zweitens in Verbindung mit Grundrechten zu bereichsspezifischen Entfaltungen im Dienste effektiver Freiheit und (faktischer) Gleichheit; drittens setzen sozialstaatliche Kerngehalte dem Gesetzgeber Grenzen, insbesondere zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-06 |
Seiten 181 - 186
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: