Im Wettbewerb um Versicherte setzen Krankenkassen zunehmend auf Verträge über integrierte Versorgungsformen. Diese können die Krankenversorgung verbessern, sich finanziell lohnen und die Mitgliederwerbung erleichtern. An solchen Verträgen beteiligen sich immer mehr Apotheken, da Arzneimittel bei der Krankenversorgung fast immer benötigt werden. Hierbei ergeben sich aber eine Reihe juristischer Fragen, die sich bei anderen Leistungserbringern nicht stellen. Denn für die Apotheken enthält das SGB V einige oft übersehene Besonderheiten, insbesondere zur Ausschreibungspflicht und zur Frage, inwieweit von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden darf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-21 |
Seiten 710 - 719
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: