In der Praxis der Versorgungsämter wird häufig eine im Vergleich zur Summe der Einzel-GdB wesentlich niedrigere Gesamt-GdB festgesetzt, wenn zwischen den einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen keine wechselseitige Beziehung besteht. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wird im vorliegenden Aufsatz untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-10 |
Seiten 699 - 705
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