So exotisch sich das Thema anhört, so stellen sich Fragen zu den Zusatzversorgungssystemen der DDR bis zum heutigen Tage und machen immer noch einen großen Teil der Rentenverfahren an den Sozialgerichten in den neuen Bundesländern aus. Zehn Jahre Rspr. des BSG zu diesem Thema sollten Anlass sein, eine Zwischenbilanz zu ziehen und die maßgeblichen Grundsätze zusammenfassend darzustellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-10 |
Seiten 643 - 647
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