1996 hatte der Gesetzgeber ganz bewusst mit dem SGB VII nur eine begrenzte Sachreform verwirklicht. Jetzt steht eine grundsätzliche Neuausrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung bevor. Rechtsstaatsprinzip (Gefährdungshaftung), Art. 14 GG (Anwartschaftsposition des Versicherten) und Art. 3 GG (Haftungsfreistellung des Unternehmers) errichten für die Arbeitnehmer-Unfallversicherung hohe gesetzgeberische Hürden. Der Beitrag behandelt auch die Abgrenzung von echter und unechter Unfallversicherung, den Antagonismus von Solidar- und Versicherungsprinzip, die Zweckbestimmung von Schmerzensgeld, Beschädigten-Grundrente und Verletztenrente sowie die EUGH-Rechtsprechung zur Unternehmenseigenschaft von öffentlichen Unfallversicherungsträgern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-12 |
Seiten 653 - 667
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